Information Neuanmeldung
Die psychiatrische Grundversorgung stösst an ihre Grenzen. Leider muss auch in unserer Praxis bei Neuanmeldung aktuell mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden.
COVID-19-Pandemie
Ankerpunkt hält sich an die Richtlinien des BAG und der FSP (Dachverband der Schweizerischen Psychologen).
Wir tragen Sorge zu Ihnen und zu uns. Gegenseitig sind wir uns wichtig.
Berufspolitik: Die Psychotherapie soll in die Grundversicherung
Psychologische Psychotherapie kann aktuell nur über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie delegiert. Daher können selbstständig arbeitende psychologische Psychotherapeut(inn)en nicht über die Grundversicherung abrechnen. Mit dem Psychologieberufsgesetz sind die nötigen Voraussetzungen nun geschaffen, diskutiert wird ein sogenanntes Anordungsmodell: der Arzt, die Ärztin verordnet die Psychotherapie, welche unter der Verantwortung von psychologischen Psychotherapeut(inn)en selbstständig durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet wird.
Für Patient(inn)en wäre diese Anpassung wichtig, denn durch das aktuelle Modell sind sie in ihrer Wahlfreiheit des Therapeuten, der Therapeutin eingeschränkt und es kommt zu Versorgungsengpässen.
Informationen zum Anordungsmodell, welches aktuell in der Vernehmlassung ist:
https://www.psychologie.ch/aktuelles-publikationen/berufspolitik-bildung/psychotherapie-die-grundversicherung